CRA

CRA-Meldepflicht: Wann, was und an wen melden. So setzen Sie den Prozess nachweisfest auf.

Bin ich überhaupt meldepflichtig? (Schnellcheck)

Meldepflichtig nach Art. 14 VO (EU) 2024/2847 sind ausschließlich Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Importeure und Händler haben eigene Pflichten, sind aber nicht selbst Adressat der Meldepflicht. Prüfen Sie zuerst Ihre Rolle, bevor Sie einen Prozess aufsetzen.

Welche Rollen sind meldepflichtig

Der Cyber Resilience Act unterscheidet (neben der Spezialrolle des “Open Source Stewards”), drei primäre Wirtschaftsakteure. Nur eine Rolle trägt die Meldepflicht aus Art. 14. 

  • Hersteller: Entwickelt oder lässt ein Produkt mit digitalen Elementen entwickeln und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr. Trägt die Meldepflicht nach Art. 14. 
  • Importeur: Bringt ein Produkt aus einem Drittstaat in den EU-Markt. Muss laut Art. 19 den Hersteller informieren, wenn er Grund zur Annahme hat, dass ein Produkt nicht konform ist. Meldet nicht selbst an die Single Reporting Platform. 
  • Händler/Distributor: Stellt ein Produkt auf dem Markt bereit, ohne Hersteller oder Importeur zu sein. Hat laut Art. 20 vergleichbare Sorgfaltspflichten gegenüber dem Hersteller, aber keine eigenständige Meldepflicht nach Art. 14. 

Wenn Sie ein fremdes Produkt lediglich vertreiben, sind Sie kein Meldepflichtiger im Sinne von Art. 14. Sie müssen aber Informationen über Schwachstellen oder Vorfälle unverzüglich an den Hersteller weiterleiten.

Ergebnis: Meldepflichtig/Unklar/Nicht betroffen

Sie sind meldepflichtig,

wenn Sie Hersteller eines Produkts mit digitalen Elementen sind und eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall feststellen. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Ihr Status ist unklar,

wenn Sie Software oder Hardware unter eigener Marke vertreiben, die Entwicklung aber ausgelagert haben, oder wenn Sie White-Label-Produkte anbieten. In diesen Fällen entscheidet die tatsächliche Markenverantwortung, nicht die technische Entwicklungsleistung.

Sie sind nicht selbst meldepflichtig,

wenn Sie ausschließlich als Importeur oder Händler auftreten. Sie behalten dennoch Melde- und Informationspflichten gegenüber dem Hersteller. Eine vollständige Einordnung aller CRA-Pflichten für Ihre Rolle finden Sie im Schnellcheck zu den CRA-Anforderungen.

Melde-Trigger

Was löst eine Meldung aus? Die CRA-Trigger im Überblick

Der CRA kennt zwei getrennte Meldestränge: aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Beide Stränge haben eigene Fristen und eigene Rechtsgrundlagen. Verwechseln Sie beide Kategorien nicht, denn die Berichtsinhalte unterscheiden sich.

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen

Sicherheitsvorfälle mit erheblichen Auswirkungen

Grenzfälle

Meldekanäle: Wo Trigger-Informationen entstehen

Meldeauslösende Informationen erreichen Unternehmen über unterschiedliche Kanäle. Bauen Sie Ihren Meldeprozess so auf, dass alle Kanäle an einer zentralen Stelle zusammenlaufen. Nur so erkennen Sie Trigger rechtzeitig.

Relevante Kanäle sind unter anderem:

  • Meldungen von Sicherheitsforschenden über Ihren Vulnerability-Disclosure-Kanal
  • Eigene SOC- oder SIEM-Alarme (Security Operations Center, Security Information and Event Management)
  • Hinweise von Kundinnen und Kunden oder Nutzenden
  • Informationen von Zulieferern oder Komponentenherstellern
  • Öffentlich bekannt gewordene Exploits aus CVE-Datenbanken (Common Vulnerabilities and Exposures) und ähnlichen Advisories
  • Meldungen von Importeuren oder Händlern gemäß Art. 19 und Art. 20

Welche Fristen gelten?

Der CRA setzt für beide Meldestränge identische Fristen für Frühwarnung und Erstmeldung, aber unterschiedliche Fristen für den Abschlussbericht. Die Uhr beginnt mit Ihrer Kenntniserlangung zu ticken, nicht mit dem tatsächlichen Ereignis. Eine Übersicht aller CRA-Fristen jenseits der Meldepflicht finden Sie in unserer Timeline zu den CRA-Fristen.

Erstmeldung 24h

Folgemeldung/Vorfallsmeldung 72h

Abschlussbericht

An wen geht die Meldung

Was muss die Meldung enthalten?

Der Umfang der Angaben wächst mit jeder Meldestufe. Die Frühwarnung bleibt knapp, der Abschlussbericht liefert die vollständige Analyse. Bereiten Sie Ihre Vorlagen entsprechend gestaffelt vor. 

Pflichtangaben Erstmeldung

Die 24-Stunden-Frühwarnung sollte mindestens folgende Angaben enthalten: 

  • Produktname, Version und Hersteller
  • Art des Ereignisses (aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder Sicherheitsvorfall)
  • Zeitpunkt der Kenntniserlangung
  • Erste Einschätzung der betroffenen Nutzendenbasis, soweit bekannt
  • Ansprechperson für Rückfragen des CSIRT

Zusätzliche Angaben Folgemeldung/Abschlussbericht

Die 72-Stunden-Meldung ergänzt die Frühwarnung um eine erste inhaltliche Bewertung. Dazu zählen Schweregrad, betroffene Produktversionen und, soweit bereits vorhanden, geplante Gegenmaßnahmen. 

Der Abschlussbericht enthält zusätzlich eine vollständige Ursachenanalyse, die umgesetzten oder verfügbaren Korrekturmaßnahmen sowie eine Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen. Bei Sicherheitsvorfällen gehört auch eine Einschätzung zur Wirksamkeit der ergriffenen Reaktionsmaßnahmen dazu.

Nachweisanforderungen/Audit-Trail

Dokumentieren Sie jeden Schritt des Meldeprozesses lückenlos, einschließlich Zeitstempeln. Ein sauberer Audit-Trail schützt Sie im Streitfall und erleichtert die interne Nachvollziehbarkeit. Halten Sie mindestens Trigger-Zeitpunkt, Meldezeitpunkte und verantwortliche Person fest. 

Beispiel für ein Audit-Trail-Log bei einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle:

EreignisZeitpunktFristStatus
Kenntniserlangung (Trigger)13.08.2026, 09:12 Uhr– Dokumentiert 
Frühwarnung (24h)13.08.2026, 18:40 Uhrbis 14.08.2026, 09:12 UhrFristgerecht
Schwachstellenmeldung (72h)15.08.2026, 14:05 Uhrbis 16.08.2026, 09:12 UhrFristgerecht
Abschlussbericht14 Tage nach Fix-Verfügbarkeitabhängig vom Patch-TerminOffen

Wer ist intern verantwortlich?

Ohne klare Rollenverteilung verstreichen 24-Stunden-Fristen unbemerkt. Legen Sie Verantwortlichkeiten fest, bevor ein Ereignis eintritt, nicht währenddessen. Das gilt besonders für Unternehmen mit verteilten Produktteams.

CRA-Rollen zu Unternehmensrollen

Der CRA definiert rechtliche Rollen, die Sie auf konkrete Positionen in Ihrem Unternehmen abbilden müssen. In der Praxis übernimmt meist ein Product Security Incident Response Team (PSIRT) die fachliche Bewertung. Die formale Meldung erfolgt häufig über die Rechts- oder Compliance-Abteilung, in enger Abstimmung mit dem PSIRT.

RACI-Matrix

Eine RACI-Matrix schafft Klarheit über Zuständigkeiten entlang des Meldeprozesses. Dabei werden für relevante Rollen die entsprechenden Zuständigkeiten und der Umfang der Einbindung dargestellt. Es wird ersichtlich wer bei welcher Aufgabe die Umsetzungszuständigkeit (responsible) trägt, wer haftend zurechenbar ist (accountable), wer informiert wird (informed) oder beratend unterstützt (consulted). Die konkrete Ausgestaltung ist stark unternehmens- und kontextabhängig.

Eskalationspfade

Definieren Sie feste Eskalationsstufen, die unabhängig von Urlaubs- oder Krankheitszeiten funktionieren. Ein Ereignis am Wochenende darf die 24-Stunden-Frist nicht gefährden. Hinterlegen Sie deshalb Vertretungsregelungen und mindestens einen Notfallkontakt außerhalb der Kernarbeitszeiten. Eine verspätete interne Klärung darf nicht dazu führen, dass die 24-Stunden-Frist gegenüber dem CSIRT verstreicht.

Meldeprozess

Wie setze ich den Meldeprozess auf?

  1. Meldekanäle zentral bündeln

    Führen Sie alle potenziellen Trigger-Quellen in einem zentralen System zusammen, etwa einem Ticketsystem oder einer PSIRT-Mailbox. Ohne Bündelung gehen frühe Warnsignale unter, vor allem bei Meldungen von Sicherheitsforschenden. Der CRA schreibt einen verplfichtenden Single-Point-of-Contact vor (siehe CRA, Anhang II, 2)

  2. 2

    Validierung

    Erstellen Sie ein Bewertungsschema, das jeingehende Hinweise auf ihre Validität prüft und in in verschiedene Kategorien einordnet, u.a. aktiv ausgenutzte Schwachstelle, schwerwiegender Vorfall,kein Trigger.

  3. 3

    Fristen technisch überwachen

    Hinterlegen Sie automatisierte Erinnerungen für die 24-Stunden- und 72-Stunden-Fristen, ausgelöst durch den dokumentierten Kenntniszeitpunkt. Verlassen Sie sich nicht auf manuelle Kalendereinträge einzelner Mitarbeitender.

  4. 4

    Nachbereitung und Lessons Learned

    Werten Sie jeden abgeschlossenen Meldefall intern aus. Prüfen Sie, ob Fristen eingehalten wurden und wo der Prozess Verzögerungen verursacht hat. Wer den Meldeprozess proaktiv in seine Compliance-Struktur einbettet, reduziert das Risiko verspäteter Meldungen deutlich, wie unser Beitrag zur CRA-Compliance-Umsetzung zeigt.

Vulnerability Disclosure nach CRA

Die Coordinated Vulnerability Disclosure Policy ist von der Meldepflicht nach Art. 14 zu unterscheiden. Beide Mechanismen ergänzen sich, folgen aber unterschiedlichen Zwecken.

Was ist Vulnerability Disclosure

Verhältnis zur Meldepflicht

Zusammenspiel mit nationaler Anlaufstelle

Typische Fehler

Die häufigsten Fehler bei der CRA-Meldepflicht entstehen durch falsche Fristannahmen und unklare Zuständigkeiten. Die folgenden vier Muster tauchen in der Praxis besonders oft auf.

Die folgenden vier Muster tauchen in der Praxis besonders oft auf.

Fehler 1: Fristbeginn mit dem Ereignis statt mit der Kenntniserlangung verwechseln

Viele Unternehmen zählen die 24-Stunden-Frist ab dem tatsächlichen Eintritt des Vorfalls. Maßgeblich ist aber der Zeitpunkt, an dem Sie verlässliche Kenntnis erlangen. Dokumentieren Sie diesen Zeitpunkt aktiv, sonst lässt sich die Fristeinhaltung später nicht belegen.

Fehler 2: Aktiv ausgenutzte Schwachstelle mit theoretischer Schwachstelle gleichsetzen

Nicht jede gemeldete Schwachstelle löst Art. 14 Abs. 1 aus. Ohne Nachweis einer tatsächlichen Ausnutzung durch einen böswilligen Akteur kann es bei der Bearbeitung über die Vulnerability Disclosure Policy bleiben.

Fehler 3: Die Rolle von ENISA und der Meldeplattform missverstehen

Die Meldung erfolgt über die von ENISA betriebene einheitliche Meldeplattform, das ist der korrekte und einzige Einreichungsweg. Die Plattform leitet die Meldung automatisch gleichzeitig an das koordinierende CSIRT und an ENISA weiter. Der Fehler liegt darin zusätzlich eigene, direkte Meldewege an einzelne nationale Behörden aufzubauen.

Fehler 4: Nutzendeninformation mit der Behördenmeldung verwechseln

Die Information der Nutzenden nach Art. 14 Abs. 8 ersetzt nicht die Meldung an das CSIRT. Beide Pflichten laufen parallel und mit unterschiedlichen Adressaten. Wer nur die Nutzenden informiert, hat die eigentliche Meldepflicht nicht erfüllt.

Templates & Checklisten

Vorbereitete Vorlagen verkürzen die Reaktionszeit im Ernstfall erheblich. Passen Sie die folgenden Muster an Ihre internen Prozesse an, bevor Sie sie produktiv einsetzen.

Inhalt Meldetemplate

Inhalt Checkliste

Häufige Fragen (FAQ)

Die folgenden sechs Fragen fassen die zentralen Praxisfragen zur CRA-Meldepflicht zusammen.

Welche Ereignisse lösen eine CRA-Meldung aus?

Zwei Ereignistypen lösen eine Meldung aus: eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle mit verlässlichem Ausnutzungsnachweis und ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall nach den Kriterien aus Art. 14 Abs. 5. Eine rein theoretische Schwachstelle ohne Ausnutzungsnachweis zählt nicht dazu.

Welche Fristen gelten für die CRA-Meldepflicht?

Für beide Meldestränge gilt eine Frühwarnung binnen 24 Stunden und eine ausführlichere Meldung binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung. Der Abschlussbericht folgt bei Schwachstellen 14 Tage nach Verfügbarkeit eines Fixes, bei Sicherheitsvorfällen einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung.

An welche Behörde muss ich nach dem Cyber Resilience Act melden?

Die Meldung geht über die einheitliche Meldeplattform an das koordinierende CSIRT des Mitgliedstaats Ihrer Hauptniederlassung. ENISA erhält gleichzeitig Zugriff auf die Meldung.

Was ist der Unterschied zwischen CRA-Meldepflicht und NIS2-Meldepflicht?

Die CRA-Meldepflicht betrifft Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen und bezieht sich auf Schwachstellen und Vorfälle am Produkt selbst. Die NIS2-Meldepflicht richtet sich an Betreiber kritischer und wichtiger Einrichtungen und betrifft Vorfälle in deren Betrieb. Beide Regelwerke können bei einem betroffenen Unternehmen parallel greifen.

Was passiert, wenn ich die CRA-Meldepflicht nicht einhalte?

Verstöße gegen die Meldepflicht können sanktioniert werden mit bis zu 15. Mio Euro oder 2,5% des weltweiten Jahresumsatzes.

Gilt die CRA-Meldepflicht auch für Open-Source-Software?

Der CRA unterscheidet drei Konstellationen. Wer Open-Source-Software kommerziell unter eigener Marke vertreibt, gilt als Hersteller und unterliegt der vollen Meldepflicht nach Art. 14. Wer als Open-Source Software Steward im Sinne von Art. 3 Nr. 14 CRA, etwa als Stiftung oder Trägerorganisation, systematisch und dauerhaft die Entwicklung eines kommerziell genutzten FOSS-Produkts unterstützt, trägt eigene, reduzierte Pflichten nach Art. 24, darunter eine eingeschränkte Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, soweit die eigenen Entwicklungssysteme betroffen sind. Rein nicht kommerzielle, ehrenamtliche Open-Source-Entwicklung ohne Steward-Struktur fällt in der Regel nicht unter den CRA. Prüfen Sie Ihre konkrete Konstellation im Einzelfall.

Wie wir Sie unterstützen

Axians unterstützt Sie beim Aufbau eines nachweisfesten CRA-Meldeprozesses, von der Rollenklärung bis zur technischen Fristüberwachung. Wir helfen bei der Rollenklärung, der Trigger-Bewertung und der technischen Fristüberwachung.

Gemeinsam entwickeln wir Meldevorlagen, RACI-Matrizen und Eskalationspfade, die zu Ihrer Organisationsstruktur passen. So vermeiden Sie verspätete Meldungen und schaffen Klarheit für alle Beteiligten.

CRA-Meldeprozess mit Axians aufsetzen

Quellen:

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Er spiegelt den Stand der Verordnung (EU) 2024/2847 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Meldepflichten wenden Sie sich an eine auf IT-Recht spezialisierte Rechtsberatung.

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